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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 06/2004)
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Bedingungen und Vorschriften des Kunden erkennen
wir nicht an, außer bei schriftlicher ausdrücklicher Bestätigung unsererseits. Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsverbindungen jederzeit mit einer angemessenen
Kündigungsfrist zu ergänzen oder abzuändern. Alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen werden zu den am Tag der Auftragserteilung geltenden Allgemeinen Geschäftsverbindungen erbracht.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluß
Alle Angebote Angebote sind unverbindlich. Wir behalten uns kleine Abweichungen und
technische Änderungen vor. Alle Angebote und sonstigen Leistungen verlieren mit jeder Neuausgabe der Angebote ihre Gültigkeit.
§ 3 Preise
Unsere Preise gelten ab Mannheim inklusive der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Der Betrag wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen. Es gilt kein Mindestbestellwert.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kaufpreis netto innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten
wir uns vor - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
§ 5 Lieferzeiten
Angaben zum Liefertermin sind unsererseits unverbindlich und stellen lediglich eine
unverbindliche Schätzung dar. Am Lager vorrätige Ware wird innerhalb von einer Woche versandt, bei nicht am Lager vorrätiger Ware bemühen wir uns um eine schnellstmögliche
Lieferung. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von uns
nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer einer dieser Ereignisse verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen
ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, daß er uns schriftlich eine dreiwöchige Frist gesetzt hat. Beruht die
Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr
als 3 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind
ausgeschlossen. Sofern es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint, bleibt es uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen.
§ 6 Versand und Gefahrenübergang
Die Lieferung der Ware ist ab Mannheim vereinbart. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch uns auf den Käufer über. Die Kosten für den Versand werden dem Kunden
berechnet. Für den Verkauf und Versand von lebenden Zierfischen gelten die im folgenden aufgeführten, besonderen Bestimmungen.
§ 7 Versand von lebenden Zierfischen
Der Versand von Fischen erfolgt nur nach Erhalt der vollen Rechnungssumme per Vorkasse auf unser Konto durch Kurierdienst. Wir behalten uns eine Bezahlung per Rechnung nur bei
uns bekannten Stammkunden vor. Versandtage sind Montag bis Mittwoch. Ankunftstage sind Dienstag bis Donnerstag. Verpackungskosten werden nicht berechnet. Ausnahme:
Heatpacks - diese sind vom Besteller zum Selbstkostenpreis zu bezahlen. Die Transportkosten sind vom Besteller zu tragen. Bei kalter Witterung packen wir jeder Box
spezielle Heizkissen ("Heatpacks") bei, die Versandkosten sind wie folgt gestaffelt: Bei einem Warenwert unter 100 € Versandkosten von 30 €/Box, bei einem Warenwert über 100€
Versandkosten von 20€/Box, bei einem Warenwert über 250 € keine Versandkosten. Es gelangen nur einwandfreie Tiere in den Versand. Lebende Ankunft der verschickten
Zierfische wird bis zur Übernahme durch den Besteller (Unterschrift des Frachtbriefes) gewährleistet. Später eintretende Verluste oder Ausfälle an bereits vorhandenen
Fischbeständen können nicht erstattet werden. Die Beweislast liegt beim Empfänger der verschickten Fische. Im Falle eines Ausfalles während des Transportes ist dieser durch ein
aussagekräftiges Foto innerhalb von 2 Werktagen bei Rasbora-Aquaristik zu reklamieren. Äusserlich erkennbare Beschädigungen an der Verpackung der verschickten Fische sind
beim Transporteur und bei Rasbora-Aquaristik noch am Ankunftstag zu reklamieren.
§ 8 Gewährleistung
Wir gewährleisten, daß die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung
schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Ansonsten entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Auslieferung. Bei
Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
Wir haben während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises).
Für Zierfische gelten die besonderen, in § 7 aufgeführten Bedingungen.
§ 9 Datenspeicherung
Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 11 Gerichtsstand-Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Mannheim. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies
die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest
nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
letzte Änderung: 19.10.2004 copyright © 2004 - 2004 rasbora.de
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